Klare Antwort: Nein! Der Autofahrer wird lediglich vom Gesetz dazu aufgefordert, die Bereifung seines Fahrzeugs an die winterlichen Straßenverhältnisse anzupassen. Grob gesagt heißt das: Wo kein Schnee liegt, gibt’s keine Pflicht.
Rechtsanwalt Edgar Zorn
Überhaupt gibt es in diesem Staat keine WR-Pflicht. Wie bereits gesagt, enthält §2 Absatz 3a StVO lediglich die Pflicht, sein Fahrzeug mit geeigneter Bereifung auszurüsten... Was genau "geeignete Bereifung" ist, lässt die StVO allerdings offen. Und ausgerechnet der damalige Verkehrsminister Manfred Stolpe sagte einmal in einem Interview "Auch ein guter Sommerreifen kann im Winter durchaus geeignet sein". So bleibt die Entscheidung letztendlich an den armen Polizisten hängen, die damit am Ende noch den Zorn der Autofahrer auf sich ziehen.
Klar ist: Letztlich sind WR eine regionale Entscheidung. Wo es viel und stark schneit, sind Winterreifen sicher die bessere Wahl, um für sich und andere keine Nachteile im Winter zu haben. Doch in Regionen mit wenig bis gar keinem Schnee sind WR so überflüssig wie ein Paar Winterstiefel in der Sahara. Leider haben sich bereits viele Menschen von den Händlern durch fast schon demagogische Werbungen wie "Wechselpflicht!" oder "Ohne WR Bußgelder bis zu 40€!" einschüchtern lassen und sind auf das Märchen von der generellen WR-Pflicht hereingefallen...
Auch wenn es Automobil-Clubs anders behaupten: Winterreifen sind nach wie vor nicht in ganz Deutschland ein "Muss", sondern eine von der Werbung ausgelöste Modeerscheinung. Dass ein großer deutscher Automobil-Club auf seiner Internetseite schreibt, das Fahren mit Sommerreifen auf verschneiter oder glatter Straße sei verboten, zeugt von der Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit dieses Clubs...
Man sollte sich nicht von der Panikmache der Werbung verunsichern lassen: Weder ist es Pflicht, von Oktober bis Ostern, wie es immer so schön heißt, mit Winterreifen zu fahren, noch ist es verboten, bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren.
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